Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Verbraucher davor, dass sich derzeit vermehrt Betrüger als vermeintliche Mitarbeiter der FMA ausgeben und oft auch gefälschte FMA-Schriftstücke verwenden, um persönliche Daten sowie Kontodaten oder gleich direkt Zahlungen von Konsumenten und Anlegern herauszulocken. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt dabei stets unaufgefordert, wobei gefälschte FMA-E-Mail-Adressen, angebliche FMA-Telefonnummern sowie gefälschte FMA-Schreiben verwendet werden. In Einzelfällen sind sogar gefälschte Bescheide der FMA angefügt. FMA-Logo, FMA-Schriftzug sowie FMA-Kopfzeilen werden dabei einfach in elektronische Briefe oder E-Mails hineinkopiert, Unterschriften echter FMA-Mitarbeiter gefälscht oder aus originalen FMA-Schriftstücken kopiert. Auf einzelnen Schriftstücken finden sich auch Kopien des FMA-Siegel-Logos oder es werden angebliche, aber frei erfundene FMA-Siegel-Logos verwendet.
In den vergangenen Wochen haben die Betrüger insbesondere folgende Namen angeblicher FMA-Mitarbeiter, vermeintliche FMA-E-Mail-Adressen und -Telefonnummern in betrügerischer Absicht verwendet: Anika Stolz ([email protected]), Benedikt Schwarz (+43 1 249590 +43 720 884622, Mail: ([email protected]) sowie Axel Steiner, Hannah Egger, David Spielmann, Sascha Lehmann, Juliana Schwarz, Barry Norman, Denis Miller, Manuela Starke, Andreas Zimmermann (+44 7897 041865).
So können sich Konsumenten, Anleger und Privatpersonen schützen:
- Seien Sie besonders kritisch, wenn vorgebliche FMA-Mitarbeiter Sie unaufgefordert via Telefon, Email oder Social Media kontaktieren. Vergleichen Sie angegebene Kontaktdaten mit den Angaben auf der Website der FMA. Echte E-Mail-Adressen der FMA enden nur auf … „@fma.gv.at“ (www.fma.gv.at).
- Scheuen Sie sich nicht, auch beim leisesten Verdacht die Verbraucher-Information der FMA via Telefon (+43-1) 249 59-3444 oder kontaktieren Sie die FMA via Kontaktformular „Verbraucheranfragen“ über die Website der FMA: Verbraucheranfrage – Verbraucheranfragen und Beschwerden (fma.gv.at), um zu überprüfen, ob die Kontaktaufnahme seriös ist und wie Sie weiter vorgehen sollen.
- Die FMA fordert Privatpersonen niemals auf, Ihre Kontodaten, PINs oder TANs zu übermitteln. Geben Sie dies auch sonst nicht an Dritte weiter.
- Die FMA hebt niemals Spesen oder Gebühren mittels telefonischer Aufforderung oder via E-Mail ein. Sie kann auch keine einzelnen Transaktionen sperren oder frei geben; dazu fehlt jede rechtliche Grundlage.
- Die FMA veröffentlicht laufend auf ihrer Website Warnungen vor unseriösen Anbietern, gewährt dort auch einfachen Zugriff auf alle bisher veröffentlichten Insvestoren-Warnungen, stellt aktuell geläufige Betrugsmaschen dar und gibt dort Tipps, wie man sich vor Betrügern schützen kann.
Aktuelle Beispiele dreister Betrugsmaschen
Ein Betrüger behauptete FMA-Mitarbeiter zu sein und teilte seinem Opfer mit, dass eine auf dessen Namen registrierte Krypto-Brieftasche (Bitcoin Wallet) auf einer gesperrten, illegalen Plattform entdeckt worden sei. Dem Opfer wurde vorgespielt, es sei auf einen Cyber-Betrug hereingefallen und wurde um seine Mitarbeit gebeten. Dazu sei es nötig, die Identität sowie die IBAN des verwendeten Kontos bekanntzugeben. Diese Daten würden dann an das European Cybercrime Center weitergegeben. Kooperiere das Betrugsopfer nicht, so löse das eine Sperre all seiner Konten aus.
Oder: Der vermeintliche FMA-Mitarbeiter teilt dem Opfer mit, dass ein bestimmtes – von diesem scheinbar tatsächlich getätigtes – Investment Betrug sei. Dann wird behauptet, die vermeintliche Behörde könne das investierte Geld – gegen Bezahlung einer Gebühr – wieder für das Opfer zurückholen. Manchmal wird das Opfer auch aufgefordert, detaillierte Kontodaten sowie PIN oder TAN zu übermitteln, mit deren Hilfe die Betrüger dann das Konto leerräumen.
Zudem werden Opfer manchmal auch eingeschüchtert, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass eine ursprüngliche Transaktion strafbar sei. Oder es wird festgestellt, dass es strafbar sei, bestimmte Informationen oder Dokumente nicht vorzulegen. Es wird auch Druck gemacht, die „Gebühr“ rasch zu bezahlen, da ansonsten unverzüglich ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Und es wird immer wieder gedroht, dass das Weiterleiten aller diesbezüglichen Nachrichten und Informationen an andere als die angegebenen Adressen strafbar sei.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43 (0)676 88249516
+43 (0)1 249 59 – 6006