Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen eine Privatperson wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 4%-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Finanzinstrumente bzw. sonstige vergleichbare Instrumente einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von EUR 44.000.- verhängt hat. Die Privatperson hat es unterlassen, das Überschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie der Emittentin mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 30.04.2024
Die Privatperson hat gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.