BEKANNTMACHUNG
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der MDP Management- & Verwaltungs-GmbH & Co KG („watercoin.io“) mit Sitz in 1050 Wien mit Bescheid vom 08.07.2024 die unerlaubte Verwaltung von Alternativen Investmentfonds gemäß § 60 Abs 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) untersagt. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 22c Abs 1 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG).
Ergänzung vom 24.10.2024
Gegen den Unterlassungsbescheid der FMA vom 08.07.2024 wurde von der MDP Management- & Verwaltungs-GmbH & Co KG Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Ergänzung vom 15.07.2025
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der MDP Management- & Verwaltungs-GmbH & Co KG („watercoin.io“) gegen den Untersagungsbescheid der FMA vom 08.07.2024 mit Beschluss vom 07.05.2025 für gegenstandlos erklärt und das Verfahren eingestellt. Der Untersagungsbescheid ist rechtskräftig.