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MDP Management- & Verwaltungs-GmbH & Co KG („watercoin.io“)

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BEKANNTMACHUNG

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der MDP Management- & Verwaltungs-GmbH & Co KG („watercoin.io“) mit Sitz in 1050 Wien mit Bescheid vom 08.07.2024 die unerlaubte Verwaltung von Alternativen Investmentfonds gemäß § 60 Abs 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) untersagt. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 22c Abs 1 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG).


Ergänzung vom 24.10.2024

Gegen den Unterlassungsbescheid der FMA vom 08.07.2024 wurde von der MDP Management- & Verwaltungs-GmbH & Co KG Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.


Ergänzung vom 15.07.2025

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der MDP Management- & Verwaltungs-GmbH & Co KG („watercoin.io“) gegen den Untersagungsbescheid der FMA vom 08.07.2024 mit Beschluss vom 07.05.2025 für gegenstandlos erklärt und das Verfahren eingestellt. Der Untersagungsbescheid ist rechtskräftig.