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Solvency II

Das neue Versicherungsaufsichtssystem Solvency II ist mit 1.1.2016 in Kraft getreten. Eine grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts, im Speziellen der Solvabilitätsvorschriften (Eigenmittelanforderungen) für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, soll als Ergebnis dieses EU-weiten Projekts erreicht werden. Das bisher statische System zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen soll durch ein risikobasiertes System ersetzt werden. Vor allem auch qualitative Elemente (z.B. internes Risikomanagement) sollen stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird mit Solvency II angestrebt, eine angemessene Harmonisierung der Aufsicht in Europa zu erreichen.