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Aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ informiert über das Recht auf ein Konto

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Alle Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union (EU) haben auf Grund einer EU-Regelung das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ informiert über dieses „Basiskonto“ und weist auf die Unterschiede zu einem allgemeinen Konto hin.

Als grundlegende Funktionen eines Kontos gelten: Einzahlung, Barabhebung innerhalb der EU, Lastschriften innerhalb der EU sowie Online-Zahlungen. Eine Überziehung des Basiskontos ist nicht möglich. Alle Banken, die grundsätzlich Girokonten für Verbraucher führen, sind verpflichtet ein Basiskonto anzubieten und Informationen dazu bereitzustellen. Die Kosten für das Konto dürfen maximal € 83,45 betragen, für wirtschaftlich und sozial besonders bedürftige Personen € 41,73. Eine Ablehnung ist nur in wenigen bestimmten Fällen möglich, etwa wenn bereits ein anderes funktionsfähiges Konto besteht oder die Bank bzw. deren Mitarbeitende von einer gerichtlich strafbaren Handlung der antragstellenden Person betroffen sind.

Das Recht auf ein „Basiskonto“ besteht seit September 2016 und ist im Verbraucherzahlungskontogesetz geregelt. Der FMA wurden seit Anfang 2017 rund 34.500 Basiskontoeröffnungen gemeldet, davon rund 11.000 im vergangenen Jahr.  Im Vergleich dazu wurden seit 2017 insgesamt 658 Anträge auf ein Basiskonto abgelehnt (2022: 37).

Diese Ausgabe von „Reden wir über Geld“ finden Sie unter dem Link:

Recht auf ein Konto – Reden wir über Geld (fma.gv.at)

Rückfragehinweis für Journalisten:

Annemarie Bauer

+43 (0)1 249 59 – 6007

[email protected]

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