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Aufhebung der vorübergehenden Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen durch die SatchelPay UAB (E-Geldinstitut)

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Die Bank of Lithuania als zuständige Aufsichtsbehörde in Litauen hatte dem E-Geldinstitut SatchelPay UAB am 02.08.2019 vorübergehend die Ausgabe von E-Geld sowie die Erbringung von bestimmten Dienstleistungen untersagt. Die Bank of Lithuania hat diese Sanktion gegen SatchelPay UAB mit Entscheidung vom 18.11.2019 aufgehoben, SatchelPay UAB ist nunmehr wieder berechtigt, sämtliche im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung angezeigten Tätigkeiten („Dienstleistungsfreiheit“) in Österreich zu erbringen.

In Detail wird auf die Unternehmensdatenbank der FMA verwiesen.

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