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Aussetzung des Anteilscheingeschäftes

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ERSTE BOND DANUBIA

Bei obig genanntem, von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), wird das Anteilscheingeschäft vom 01.03.2022 bis auf Weiteres im Sinne des § 56 InvFG 2011 aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten betreffend die Fungibilität der Moskauer-Börse ausgesetzt.

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