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Aussetzung des Anteilscheingeschäftes

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KEPLER Osteuropa Plus Rentenfonds

Bei obig genanntem, von der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), wird das Anteilscheingeschäft vom 01.03.2022 bis auf Weiteres iSd § 56 InvFG 2011 aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten auf den russischen Märkten ausgesetzt.

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