KEPLER Osteuropa Plus Rentenfonds
Bei obig genanntem, von der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), wird das Anteilscheingeschäft vom 01.03.2022 bis auf Weiteres iSd § 56 InvFG 2011 aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten auf den russischen Märkten ausgesetzt.