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Aussetzung des Anteilscheingeschäftes ERSTE BOND CHINA

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Betreffend den „ERSTE BOND CHINA“, einen von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Absatz 1 und 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), wird das Anteilscheingeschäft vom 01. bis 07.02.2022 im Sinne des § 56 InvFG 2011 infolge von Börsefeiertagen ausgesetzt.

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