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Austrian Trader AG

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1 Z 19 BWG) nicht berechtigt ist.“

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 10. März 2004 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Unternehmen:

Austrian Trader AG
angebliche Geschäftsadresse:
A-1040 Wien
Philharmoniker Str. 14 bzw. 34
Unternehmenswebsite:
www.austrian-trader.com

Dieses Unternehmen besitzt keine Konzession der FMA. Es ist ihm daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

Das besagte Unternehmen tritt vor allem via Internet auf, gibt eine fiktive Geschäftsadresse an und missbraucht die Namen prominenter Persönlichkeiten sowie Daten etablierter Institutionen, um Seriosität vorzutäuschen. Anlass für das Einschreiten der FMA sind Hinweise sowie Anlegerbeschwerden aus dem In- und Ausland.

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