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ADN Warenhandels GmbH

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1 Z 19 BWG) nicht berechtigt ist.“

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 6. Mai 2004 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Unternehmen:

ADN Warenhandels GmbH
derzeitige Geschäftsadresse:
Schottenring 25,
A-1010 Wien

Dieses Unternehmen besitzt keine Konzession der FMA. Es ist ihm daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

Anlass für das Einschreiten der FMA ist eine Anfrage des Bundeskriminalamtes sowie Hinweise und Anlegerbeschwerden aus dem In- und Ausland.

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