Um Transparenz zu gewährleisten sowie zur Verbesserung der Funktionsweise des Bankenbinnenmarkts, verpflichtet die Richtlinie 2013/36/EU (CRD) die zuständigen Behörden zur Veröffentlichung bestimmter Informationen.
Die aufsichtliche Offenlegung umfasst Informationen über die anwendbaren Vorschriften, die Ausübung von nationalen Wahlrechten nach CRD/CRR, die allgemeinen Kriterien und Methoden für die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung im Rahmen der Säule 2, sowie aggregierte statistische Daten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU in standardisierter Form.
Die bankaufsichtliche Offenlegung der FMA für 2024 ist unter https://www.fma.gv.at/banken/aufsichtliche-veroeffentlichungspflichten/ abrufbar.