Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Global Alpha Capital Management Limited wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 5%-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien einer Emittentin eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 120.000 im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Die Global Alpha Capital Management Limited hat es unterlassen, das Überschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der Emittentin mitzuteilen. Bei der Beteiligungspublizität nach §§ 130 ff BörseG 2018 soll der Markt über die Beteiligungsstruktur des Emittenten informiert werden. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.