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Abwicklungsfonds

Beiträge zum Single Resolution Fund (SRF) 2024

Für den Beitragszyklus 2024 zum Single Resolution Fund (SRF) wurde vom Single Resolution Board (SRB) folgendes beschlossen:

  • Einführung des Risikoindikators MREL
  • Übermittlung des einheitlichen Datentemplates zum SRF 2024 im XBRL-Format. Möchte ein Institut das Datentemplate im Excel-Format an die FMA übermitteln, erfolgt dies über die Incoming Plattform der FMA (Meldewesen/Neue Meldung/Einheitliches Datentemplate zum SRF 2024)
  • Übermittlung von Änderungen oder Überarbeitungen der gemeldeten Daten (Restatements) für die Beitragsrechnung 2016-2023 bis spätestens 31.12.2023
  • Additional Assurance: Datenbestätigungen werden ausschließlich als Agreed-upon Procedures (AuP)

Allgemeine Informationen zum SRF Beitragszyklus 2024 sind der nachstehenden Unterlage bzw. dem Kick-off letter des SRB zu entnehmen:

Information_SRF_-_Beitragszyklus_2024 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 528,2 KB, Sprache: Deutsch)

Template für die Datenmeldung für die Beitragsberechnung zum SRF 2024

Alle CRR-Institute gem. Art. 3 Z 1 Delegierte Verordnung (EU) 2015/63, welche per Stichtag 01. Jänner 2024 konzessioniert sind, haben gemäß § 123a Abs. 1 BaSAG einen Beitrag zum einheitlichen Abwicklungsfonds für das Jahr 2024 zu leisten.

Für die Beitragsberechnung jedes Instituts ist seit 01. Jänner 2016 das in Brüssel ansässige Single Resolution Board (SRB) die zuständige Behörde. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als nationale Abwicklungsbehörde unterstützt dabei das SRB. Sie holt die erforderlichen Daten für die Beitragsberechnung von den österreichischen Kreditinstituten ein und leitet diese an das SRB weiter, welches anschließend die Beiträge aufgrund der von den nationalen Abwicklungsbehörden erhobenen Daten für alle im EURO-Raum beitragspflichtigen Kreditinstitute berechnet.

Die FMA stellt den Kreditinstituten dafür das seitens des SRB vorgegebene und für den EURO-Raum einheitliche Datentemplate für die Datenbeibringung zur Beitragsberechnung zum einheitlichen Abwicklungsfonds SRF in untenstehendem Link auf Deutsch zur Verfügung:

20-stelliger_LEI_code_AT_SRF090100_EACIND_2024-01-31_20200115161452154 (Dateiformat: xlsx, Dateigröße: 51,9 KB, Sprache: Deutsch)

Stichtag für die Daten ist der 31. Dezember 2022. Das Template ist von allen CRR-Instituten auf Soloebene pro Institut zu befüllen. Wesentliche Hinweise zur Befüllung des Templates befinden sich im Dokument „ANNEX III – 2024 Guidance document“. Zusätzlich stellt das SRB weiteres Informationsmaterial in Englisch zur Verfügung, welches ebenfalls zum Download bereitgestellt ist.

In diesem Zusammenhang weist die FMA auf Folgendes hin:

  • Grundsätzlich sind alle Felder des Templates zu befüllen (Ausnahme: pauschalierte Institute, welche keine freiwillige Risikoanpassung vornehmen lassen wollen).
  • Das ausgefüllte Template hat ausschließlich folgende Namenskonvention aufzuweisen:

20-stelliger LEI code_AT_SRF090100_EACIND_2024-01-31_20200115161452154.xlsx

(wobei alle 17 numerischen Stellen zu befüllen sind)

und ist über die Incoming Plattform über den Reiter „Meldewesen/Neue Meldung/Einheitliches Datentemplate zum SRF 2024“ zu übermitteln.

  • Eine Übermittlung via Incoming Plattform kann grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Templates erfolgen. Die FMA validiert das Template und retourniert nicht korrekt befüllte Templates zur Korrektur an das Institut.
  • Um eine Vollständigkeit der gemeldeten Daten im EURO-Raum zu gewährleiten, ist das Template spätestens bis 12. Jänner 2024 zu übermitteln.

Der SRB wird Anfang 2024 überprüfen, ob die verfügbaren Mittel im SRF mindestens 1 % der in der Bankenunion gehaltenen gedeckten Einlagen entsprechen. Sollten die im SRF verfügbaren Mittel unter dieser Zielausstattung liegen, wird der SRB prüfen, ob im Beitragszeitraum 2024 Beiträge zum SRF zu berechnen und zu erheben sind. Um auf eine allfällige Beitragsvorschreibung vorbereitet zu sein, sind von den beitragspflichtigen Instituten die zur Berechnung erforderlichen Daten, wie in den Vorjahren, zu übermitteln. Werden vom SRB im Jahr 2024 Beiträge vorgeschrieben, so erfolgt dies bis spätestens 01. Mai 2024 durch die FMA (Artikel 13 Delegierte Verordnung 2015/63).

Änderungen oder Überarbeitungen der gemeldeten Daten für die Beitragsrechnung 2016-2023 (Artikel 17 Abs. 3 Delegierte Verordnung 2015/63)

Sollten die gemeldeten Daten für die Beitragsberechnung 2016-2023 (Datenstichtage waren jeweils der 31. Dezember 2014-2021) einer Änderung oder Überarbeitung bedürfen, so sind die geänderten Daten jedenfalls bis 31. Dezember 2023 an die FMA zu übermitteln. Sollte ein Institut von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so wird das entsprechende Formular nach Anfrage an die Mailadresse [email protected] zur Verfügung gestellt.

Bestätigung von Daten („Additional Assurance“) im Zusammenhang mit der Datenerhebung zur Beitragsberechnung zum Abwicklungsfonds SRF 2024

Im September 2023 hat das SRB im Zusammenhang mit der Datenbeibringung zum Abwicklungsfonds SRF für das Jahr 2024 entschieden:

  • Institute, welche Teil einer Gruppe sind und direkt unter der Aufsicht der EZB stehen („SSM-Banken“), haben eine Bestätigung beizubringen. Ausnahme: Institute, welche unter Artikel 10 Delegierte Verordnung 2015/63 („Pauschalierung“) fallen, müssen keine Bestätigung beibringen.
  • Agreed-upon procedures (AUP): Betroffene Institute haben die Bestätigung eines Rechnungsprüfers über konkrete, vereinbarte Prüfungshandlungen vorzulegen.
  • Umfang des AUP: Gedeckte Einlagen (als Abzugsposten), Anpassung der Derivate, gruppen- bzw. IPS-interne Transaktionen, Förderdarlehen sowie Eigenmittel (der letztgenannte Datenpunkt nur für Institute, denen von der zuständigen Behörde eine Ausnahme für die Meldung der Eigenmittel auf Einzelebene gewährt wurde).

Die seitens des SRB zur Verfügung gestellten Templates stellen eine einheitliche Vorgehensweise sicher. Betroffene Institute werden aufgefordert, die unterfertigten Unterlagen im Original bis 11. März 2024 an die FMA zu übermitteln.

2024_Kick_Off_Letter_EN (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 363,2 KB, Sprache: Deutsch) 2024_Kick_Off_Letter_DE (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 99,6 KB, Sprache: Deutsch) SRB Guidance 2024 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 764,9 KB, Sprache: Deutsch) Additional Assurance Requirements 2024_DE (Dateiformat: docx, Dateigröße: 72,0 KB, Sprache: Deutsch) Additional Assurance Requirements 2024_EN (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 557,9 KB, Sprache: Deutsch) SRF 2024 Guidance_DE (Dateiformat: xlsx, Dateigröße: 265,9 KB, Sprache: Deutsch)