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Bekanntgabe gem. § 150 Z 1 iVm § 124 Börsegesetz 2018 zur Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten von Wertpapieremittenten im einheitlichen elektronischen Format

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Die FMA informiert Wertpapieremittenten, dass künftig gemäß den Vorgaben der Transparenz-Richtlinie Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2020 beginnen, in einem elektronischen einheitlichen Europäischen Berichtsformat („ESEF“) zu veröffentlichen sein werden. Mit Links zum Entwurf der technischen Regulierungsstandards wird gleichzeitig ein Überblick über den geplanten Ablauf der Annahme der technischen Vorgaben zum Berichtsformat durch die Europäische Kommission vermittelt.

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