Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass gegen die Raiffeisenbank Mühlviertler Alm eGen als juristische Person unter Androhung einer Zwangsstrafe ein Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands gemäß § 92 Absatz 8 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit § 70 Absatz 4 Z 1 Bankwesengesetz (BWG) erlassen wurde. Dem Unternehmen wurde aufgetragen, seine internen Verfahren und Kontrollmechanismen anzupassen um sicherzustellen, dass jene Mitarbeiter, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen gemäß § 55 WAG 2018 verfügen.
Die Raiffeisenbank Mühlviertler Alm eGen hat zwischenzeitlich Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands eingeleitet.