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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Verantwortliche der Speedinvest GmbH wegen Verletzung von Vorschriften der Risikokapitalfondsverordnung

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie über Verantwortliche der Speedinvest GmbH mittels Straferkenntnissen Geldstrafen in der Höhe von jeweils 1.600 Euro im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Konkret hat die Speedinvest GmbH Vorschriften der Risikokapitalfondsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 345/2013) im Zusammenhang mit Sorgfaltspflichten verletzt.

Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.