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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Adler Real Estate AG und Petrus (UK) LLP sowie eine natürliche Person wegen Verstößen gegen das Börsegesetz (BörseG)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen die Bestimmungen betreffend §§ 91 Abs 1 iVm 92 Z 7 iVm 95a Z 2 iVm § 95b BörseG gegen Adler Real Estate AG, Petrus (UK) LLP und eine natürliche Person eine Geldstrafe von jeweils € 35.000 verhängt hat.

Es wurde gegen Transparenzvorschriften (Beteiligungspublizität) verstoßen, indem die gemeinsam vorgehenden Rechtsträger, deren Anteile wechselseitig zuzurechnen sind, eine Emittentin nicht über das Überschreiten der Beteiligungsschwelle von 30% unterrichtet haben.

Die Straferkenntnisse sind nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 02.08.2018

Es wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Aktualisierung vom 08.10.2021

Aufgrund eines Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) im Vorabentscheidungsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Adler Real Estate AG, der Petrus (UK) LLP und einer natürlichen Person stattgegeben, die Straferkenntnisse der FMA vom 29.06.2018 aufgehoben und die Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Die ordentliche Revision wurde jeweils für nicht zulässig erklärt. Die Erkenntnisse sind rechtskräftig.

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