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Steigendes Risiko eines harten Brexit: FMA verlangt umfassende Maßnahmen von Versicherungsunternehmen

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Angesichts des nahenden Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) verstärkt die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ihre Aktivitäten, um sowohl den Schutz von Versicherungsnehmern in Österreich, als auch die angemessene Vorbereitung der österreichischen Versicherungsunternehmen sicherzustellen. Sie reagiert damit auf die schleppend verlaufenden Austrittsverhandlungen und die Unklarheiten über das zukünftige Verhältnis des UK zur EU und zum europäischen Binnenmarkt. Dazu die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Ein harter Brexit rückt leider immer mehr in den Bereich des Möglichen. Wir tragen jetzt dafür Sorge, dass sowohl Versicherungskunden als auch Unternehmen auf dieses Szenario ausreichend vorbereitet sind. Vor allem Versicherungskunden müssen von den Unternehmen vollständige Informationen über die möglichen Konsequenzen bekommen. Wenn das nicht in ausreichendem Maß geschieht, sollten wir auch über eine gesetzliche Verankerung dieser Informationspflicht nachdenken.“

Schutz von Versicherungsnehmern in Österreich durch verstärkte Information

Zum Schutz heimischer Versicherungsnehmer drängt die FMA darauf, dass Versicherungsunternehmen aus dem UK ihre Kunden in Österreich umfassend über die Konsequenzen eines möglichen harten Brexits informieren. Betroffen sind Versicherungen mit einem Prämienvolumen von rund € 240 Mio. in den Bereichen Lebens- und Schaden-/ Unfallversicherung (Zahlen aus 2016). Sie arbeitet dazu eng mit der Europäischen Versicherungs- und Pensionskassenregulierungsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zusammen. Diese hat in einer am 28. Juni 2018 veröffentlichten Stellungnahme entsprechende Informationspflichten der Unternehmen an die Versicherten über einen harten Brexit eingemahnt.

Vor dem Brexit geschlossene Lebensversicherungsverträge, zwischen Versicherungsunternehmen im UK und Kunden in Österreich, bleiben grundsätzlich aufrecht. Es kann aber im Falle eines harten Brexits dazu kommen, dass Versicherungen aus der EU bzw. dem UK nicht mehr mit ihren bestehenden Lizenzen im jeweils anderen Rechtsraum tätig sein dürfen. Österreichische Kunden müssen vom Unternehmen darüber informiert werden, welche Konsequenzen das auf ihren bestehenden Vertrag hat. Das heißt etwa im Falle einer Verlegung des Unternehmenssitzes oder einer Bestandsübertragung von Versicherungsverträgen auf ein in der EU ansässiges Unternehmen, wer ihr künftiger Vertragspartner sein wird und welches Recht für den Vertrag gelten wird. Weitere essenzielle Informationen für diesen Fall sind etwa, welche Schlichtungsstellen und Aufsichtsbehörden zuständig werden.

Brexit-Vorbereitungen der österreichischen Versicherungen

Neben einer ausreichenden Information der Versicherten verlangt die FMA auch weiterhin, dass die österreichischen Versicherungsunternehmen alle Vorkehrungen treffen, um auch die Auswirkungen eines harten Brexits verkraften zu können. Generell schätzt die FMA den Vorbereitungsgrad der österreichischen Versicherungsbranche derzeit als ausreichend ein. Eine kontinuierliche Vorbereitung ist aber weiterhin unerlässlich.

Neun österreichische Versicherungsunternehmen sind durch ihr grenzübergreifendes Geschäft mit UK Kunden direkt vom Risiko eines harten Brexit betroffen. Das Prämienvolumen ist mit weniger als € 10 Mio. gering. Zum Vergleich: laut Zahlen der EIOPA beläuft sich das betroffene Prämienvolumen EU-weit auf € 26,5 Mrd.

 

Rückfragehinweis für Journalisten

Mag. Stefan Maier

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