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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen CLEEN Energy AG wegen Verstößen gegen die Regelpublizität

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die CLEEN Energy AG als juristische Person wegen der verspäteten Veröffentlichungen gemäß Börsegesetz betreffend die Jahresfinanzberichte der Geschäftsjahre 2018 und 2019 sowie die Halbjahresfinanzberichte der Geschäftsjahre 2019 und 2020 mittels Straferkenntnis im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe von Euro 92.000 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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