Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die BAWAG P.S.K. eine Geldstrafe von 198.100 Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Konkret hat die BAWAG P.S.K. hinsichtlich des Internetauftritts betreffend die an Kunden gerichteten Informationen und Marketingmitteilungen iZm Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten unterlassen, auf Risiken im Zusammenhang mit dargestellten Produkten deutlich hinzuweisen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 28.10.2025
Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Aktualisierung vom 12.06.2026
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis vom 05.06.2026 das Straferkenntnis der FMA vom 18.09.2025 vollinhaltlich bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.