Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Erste Asset Management GmbH als juristische Person eine Geldstrafe von 105.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund sind mehrere Verstöße gegen die Veranlagungsbestimmungen im Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011). Konkret hat die Erste Asset Management GmbH die Grenze für Kreditaufnahmen auf Rechnung des Fondsvermögens und die Quote zur Aufnahme von Anteilen an ein und demselben Fonds in das Fondsvermögen überschritten. Diese Grenzen dienen dem Schutz des Fondsvermögens. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.