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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Biogena Invest Group AG wegen verspäteter Veröffentlichung von Director´s Dealings-Meldungen

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Biogena Group Invest AG eine Geldstrafe iHv 27.600 Euro wegen zweier Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) Nr. 596/2914) verhängt. Die Biogena Group Invest AG hat zwei Meldungen von Eigengeschäften von Führungspersonen (Directors´Dealings) nicht innerhalb der gesetzlichen Frist veröffentlicht. Das Straferkenntnis erging im Rahmen der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und ist rechtskräftig.