Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Coinfinity GmbH eine Geldstrafe von 105.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Diese betrafen konkret die Risikoanalyse auf Unternehmensebene, Schulungen der Beschäftigten sowie Strategien und Verfahren der Coinfinity GmbH betreffend die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bei Durchführung gelegentlicher Transaktionen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.