Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Kurant GmbH eine Geldstrafe von 70.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe ist ein Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Konkret waren Strategien und Verfahren der Kurant GmbH zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtung zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung von Kunden nicht schriftlich festgelegt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.