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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die DO&CO Aktiengesellschaft wegen Verstoß gegen die Ad-Hoc Meldepflicht

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Straferkenntnis der FMA vom 12.03.2020 in Höhe von EUR 318.000,- gegen die DO & CO Aktiengesellschaft wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung (Art 17 Marktmissbrauchsverordnung, Verordnung (EU) 596/2014) im Jahr 2018 vollinhaltlich bestätigt hat. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Aktualisierung vom 21.12.2021

Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts hat die DO&CO Aktiengesellschaft am 01.06.2021 Bescheidbeschwerde verbunden mit dem Antrag, der Bescheidbeschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.07.2021 dem Antrag auf aufschiebende Wirkung keine Folge gegeben und mit Beschluss vom 22.09.2021 die Behandlung der Beschwerde der DO&CO Aktiengesellschaft abgelehnt.

Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts hat die DO&CO Aktiengesellschaft weiters am 01.06.2021 außerordentliche Revision verbunden mit einem Antrag, der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 17.06.2021 dem Antrag auf aufschiebende Wirkung keine Folge gegeben und mit Beschluss vom 29.11.2021 die Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen.

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