Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die European American Investment Bank AG als juristische Person wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Erhebung von Kundeninformationen und der ex-ante Kostentransparenz mittels Straferkenntnis eine Zusatzstrafe von 52.500 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 21.08.2023:
Die European American Investment Bank AG hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Aktualisierung vom 26.03.2024
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Straferkenntnis der FMA vom 18.07.2023 bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.