Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie über die European Lithium Limited als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-hoc Meldung im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe von EUR 60.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.