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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die flatexDEGIRO Bank AG wegen Verletzung von Anforderungen an eindeutige und nicht irreführende Informationen im Rahmen ihres Marktauftritts

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die flatexDEGIRO Bank AG als juristische Person wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung der Anforderungen an eindeutige und nicht irreführende Informationen hinsichtlich des Internetauftritts betreffend Marketingmitteilungen iZm Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten mittels Straferkenntnis eine Zusatzstrafe von 22.480 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.