Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass mit 01.08.2024 gegen die EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT (Euram Bank) ein Bescheid gemäß § 70 Abs. 4 Z 2 iVm § 44 Absatz 1 BWG erlassen wurde. Mit genannten Bescheid vom 01.08.2024 wurde zum einen eine zuvor angedrohte Zwangsstrafe iHv € 30.000,– vollstreckt, zum anderen der Bank erneut aufgetragen den rechtmäßigen Zustand herzustellen, konkret die seit 01.07.2024 überfälligen geprüften Jahresabschlussunterlagen 2023 an FMA und OeNB zu übermitteln.
Bereits mit Bescheid vom 03.07.2024 und vom 16.07.2024 hatte die FMA der Euram Bank unter Fristsetzung und Androhung einer Zwangsstrafe aufgetragen, die überfälligen Jahresabschlussunterlagen 2023 zu übermitteln. Da die Unterlagen bis 31.07.2024 weiterhin nicht eingelangt waren, hatte die nunmehr dritte behördliche Maßnahme zu ergehen.
Der Bescheid vom 03.07.2024 ist per 01.08.2024 in Rechtskraft erwachsen. Die Bescheide vom 16.07.2024 sowie 01.08.2024 sind nicht rechtskräftig