Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft eine Geldstrafe von 40.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe ist ein Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Konkret waren die Strategien und Verfahren der Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft betreffend die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden zur Überprüfung von Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel nicht angemessen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.