Die aufsichtsbehördliche Offenlegung zielt darauf ab, ein einheitliches Maß an Transparenz und Verantwortlichkeit der Aufsichtsbehörden zu fördern. Für den Bereich der Versicherungsunternehmen sind die Offenlegungspflichten der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) und Durchführungsverordnung (EU) 2015/2451 vorgegeben.
Veröffentlichte Informationen sollen leicht zugänglich und vergleichbar sein. Die Informationen für den Bereich der Versicherungsunternehmen auf der Internetseite der FMA werden regelmäßig aktualisiert. Mit der aktuellen Anpassung wurden allgemeine quantitative und qualitative Angaben zur Arbeit der FMA im Jahr 2024 zugänglich gemacht.
Siehe Aufsichtliche Offenlegung – FMA Österreich unter ‚aggregierte statistische Daten‘.