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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Immofinanz AG wegen Verstoß gegen die Ad-hoc Meldepflicht

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Immofinanz AG als juristische Person wegen eines Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) im Fall einer verspäteten Ad-hoc Mitteilung in Bezug auf die Planung von Kapitalmaßnahmen im Jahr 2020 mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von Euro 262.500 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 09.05.2023

Die Immofinanz AG hat gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Aktualisierung vom 21.06.2023

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Erkenntnis vom 12.06.2023 der Beschwerde in Hinblick auf die Schuldfrage keine Folge gegeben. Die verhängte Geldstrafe wurde von 262.500 EUR auf 99.400 EUR herabgesetzt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.