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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Verletzung von Organisationsvorschriften

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT eine Geldstrafe von 32.300 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund sind Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Konkret hat die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT unterlassen, angemessene Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Compliance-Funktion und gegenüber ihren vertraglich gebundenen Vermittlern im Zusammenhang mit der Erbringung von Tätigkeiten gegen Bezahlung eines Serviceentgelts zu treffen. Weiters hat die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT Informationspflichten gegenüber Kunden im Zusammenhang mit redlichen und nicht irreführenden Serviceentgeltvereinbarungen und Produktinformationsblättern verletzt sowie unterlassen, angemessene Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bandbreitenkontrollen festzulegen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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