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FMA, BaFin und AFM fordern klare ESG-Kategorien für nachhaltige Finanzprodukte

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Österreichische, deutsche und niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörden heben in einem gemeinsamen Brief an die Europäische Kommission die wichtigsten Prioritäten einer Revision der Regulierung nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen von Finanzmarktteilnehmern und Finanzprodukten hervor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR)

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die niederländische Autoriteit Financiële Markten (AFM) übermittelten im Zuge eines Calls for Evidence zu einer Revision der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) der Europäischen Kommission, welcher bis 30.05.2025 durchgeführt wird, ihre wichtigsten Prioritäten im Zusammenhang mit der Debatte über die Regulierung nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen von Finanzmarktteilnehmern und Finanzprodukten und heben insbesondere klare Mindestanforderungen für zukünftige ESG-Produktkategorien von Finanzprodukten als Erfordernis hervor.

Wesentliche Elemente einer Revision der SFDR sollten aus der gemeinsamen Sicht der drei Aufsichtsbehörden wie folgt sein:

  • Einfaches und verständliches Rahmenwerk: SFDR 2.0 sollte ein leicht verständliches und umsetzbares Rahmenwerk für alle Beteiligten bieten – insbesondere für Privatanleger, Produktanbieter, Vertriebsstellen und Aufsichtsbehörden – durch klare, durchsetzbare Produktkategorien.
  • Zwei Hauptkategorien für ESG-Finanzprodukte: Die Kategorisierung sollte sich auf zwei eindeutige Kategorien konzentrieren: „nachhaltige Produkte“ und „Transformationsprodukte“, um die Verständlichkeit und Umsetzbarkeit der Produktkategorien zu erhöhen.
  • Anforderungen an eine mögliche dritte Kategorie: Eine dritte sogenannte „ESG-collection“-Kategorie, die in Diskussion steht (u.a. nach einem Bericht der EU Platform on Sustainable Finance vom Dezember 2024), sollte nur mit klaren Mindestanforderungen und strengeren Regeln zur Namensgebung und Werbung zugelassen werden, um irreführende Angaben wie bei derzeitigen Produkten nach Artikel 8 SFDR zu vermeiden.
  • Objektive Mindestkriterien erforderlich: Alle Kategorien sollten auf objektiven Mindeststandards basieren, um das Vertrauen in ESG-Kennzeichnungen zu stärken, Vergleiche zwischen Produkten zu erleichtern und den Aufwand für verschiedenen Offenlegungen zu verringern.
  • Konsistenz mit der Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) und der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sowie Praxistests der Kategorien: Die Produktkategorien müssen mit den Anforderungen zu Nachhaltigkeitspräferenzen unter MiFID II und IDD abgestimmt und zugleich verständlicher gestaltet werden. Zukünftige Kategorien sollten zudem mit Privatanlegern und Marktteilnehmern getestet werden.

Den vollständigen Brief finden Sie unter folgendem Link: Joint Letter on SFDR review by AFM, BaFin and FMA (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 26,1 KB, Sprache: Englisch)

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