Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG eine Geldstrafe von 40.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe ist ein Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Konkret hat die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ihre Strategien und Verfahren betreffend die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung nicht laufend angewendet. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.