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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG eine Geldstrafe von 105.000 Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Konkret hat die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG unterlassen, angemessene Sicherheitsmechanismen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit von Daten im Zusammenhang mit der Compliance-Tätigkeit einzurichten. Weiters hat die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG Informationspflichten gegenüber Kunden im Zusammenhang mit ex ante-Kosteninformationen für Zahlungen Dritter bei Fremdfonds verletzt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 19.01.2026:

Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Aktualisierung vom 12.06.2026:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis vom 02.06.2026 das Straferkenntnis der FMA vom 10.12.2025 vollinhaltlich bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.