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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Wertpapierfirma wegen Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen eine Wertpapierfirma wegen Verstoß gegen Dokumentationspflichten nach § 33 Absatz 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) eine Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Die Wertpapierfirma hat es unterlassen, die Gründe für die Investitionsentscheidungen im Rahmen der individuellen Portfolioverwaltung zu dokumentieren. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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