Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Konkret hat die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG ihre Strategien und Verfahren betreffend die Sorgfaltspflichten zur Aktualisierung der nach dem FM-GwG erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente sowie zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung nicht laufend angewendet. Weiters waren ihre Strategien und Verfahren betreffend einzelne verstärkte Sorgfaltspflichten nicht angemessen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.