Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Swiss Life Select Österreich GmbH als Rechtsnachfolgerin der Select INVESTMENT GmbH eine Geldstrafe von 16.100 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund sind Verstöße der Select INVESTMENT GmbH gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II). Zum einen hat die Select INVESTMENT GmbH bei einer Mitarbeiterüberlassung gegen Dokumentationspflichten verstoßen. Zum anderen hat sie bei einem Kunden nicht im bestmöglichen Kundeninteresse gehandelt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.