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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wolford AG wegen Verstößen gegen die Regelpublizität

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Wolford AG als juristische Person wegen der verspäteten Veröffentlichungen gemäß Börsegesetz betreffend die Jahresfinanzberichte der Geschäftsjahre 2020 und 2021 mittels Straferkenntnis im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe in Höhe von Euro 161.000 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.