Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen die Wolschner Vermögensverwaltungs GmbH wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 40 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien einer Emittentin, eine Geldstrafe in Höhe von EUR 120.000.- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Die Wolschner Vermögensverwaltungs GmbH hat es unterlassen, das Überschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der Emittentin mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.