Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen die Wolschner Privatstiftung wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 40 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von EUR 40.000.- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Die Wolschner Privatstiftung hat es unterlassen, das Überschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der Emittentin mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.