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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen einen Händler eines österreichischen Kreditinstituts wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Wertpapierhändler eines österreichischen Kreditinstituts wegen mehreren In-sich-Geschäften (Crossings) in unterschiedlichen Anleihen, welche an der Wiener Börse notieren, eine Geldstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 verhängt hat. Der Händler hat in fünf Fällen fahrlässig Marktmanipulation durch den Abschluss von Scheingeschäften verwirklicht, indem er zeitnah korrespondierende Kauf- und Verkaufsaufträge erteilte, wodurch es zu einer wechselseitigen Ausführung seiner eigenen Aufträge gekommen ist. Das Straferkenntnis erging im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs 2b FMABG und ist damit sofort rechtskräftig.

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