Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die IQAM Invest GmbH als juristische Person wegen eines Verstoßes gegen Veranlagungsbestimmungen in Bezug auf Investmentfonds (§ 80 Absatz 1 Investmentfondsgesetz 2011, InvFG 2011) und eines Verstoßes gegen Aufsichtsbestimmungen in Bezug auf Investmentfonds (§ 151 Z 12 InvFG 2011) mittels Straferkenntnis im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe von 1.470 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.