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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Lang & Schwarz AG wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Lang & Schwarz AG mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland eine Geldstrafe von 325.500,– Euro wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Die Lang & Schwarz AG übt als Komplementärin über die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co KG die Funktion des Market Makers unter anderem auch an der Wiener Börse AG aus und ist in dieser Funktion für die Einhaltung der maßgeblichen Normen verantwortlich. Die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co KG hat durch den Abschluss von 19 fahrlässig zustande gekommenen Scheingeschäften (Crossings) den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 08.03.2022

Die Lang & Schwarz AG hat gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Aktualisierung vom 29.07.2022

Das BVwG hat das Verfahren hinsichtlich eines der 19 Spruchpunkte wegen Verjährung eingestellt und im Übrigen das Straferkenntnis mit Maßgaben betreffend die Zurechnungsthematik in der Sache bestätigt. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe auf 154.184,- Euro reduziert wurde.