Mit Bescheid vom 18.05.2022 wurde gegen Kurt Üblacker eine Geldstrafe über € 30.000 wegen unerlaubten Einlagengeschäfts erlassen.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen ua gemäß § 98 Abs 1a BWG gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.
Die FMA teilt mit, dass gegen Kurt Üblacker als im Tatzeitraum Verantwortlichen der Üblacker Handels GmbH mit Sitz in Winklarn, ein Straferkenntnis mit einer Geldstrafe von insgesamt € 30.000 wegen Verstoßes gegen § 98 Abs 1a iVm § 1 Abs 1 Z 1 erster Fall (unerlaubte Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung) erlassen wurde. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Ergänzung vom 21.01.2026
Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 08.06.2022 betreffend Kurt Üblacker
In Hinsicht auf die Veröffentlichung vom 08.06.2022 gemäß § 22c Abs 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) betreffend Kurt Üblacker auf der Webseite der FMA und der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) hat Kurt Üblacker einen Antrag gemäß § 22c Abs 2 FMABG auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung gestellt.
Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.
Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 08.06.2022 überprüft.
Ergänzung vom 06.05.2026
Bescheid über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 25. März 2026 betreffend Kurt Üblacker
In Hinsicht auf die Veröffentlichung vom 08. Juni 2022 gem § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) betreffend Kurt Üblacker auf der Webseite der FMA und der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) hat Kurt Üblacker gem § 4 Abs 7 BWG einen Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung gestellt.
Es wurde von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 08. Juni 2022 überprüft.
Mit Bescheid vom 25. März 2026 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung festgestellt.