Sie befinden sich hier: 

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstößen gegen das Verbot der Marktmanipulation

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von 600 Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen drei Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch den Abschluss von drei Scheingeschäften den Tatbestand der Marktmanipulation (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Vorheriger News-Eintrag: «
Nächster News-Eintrag: »