BEKANNTMACHUNG
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
YEM / YEM Foundation
mit angeblichem Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Europäischen Union.
Web: www.yem.foundation; www.truthaboutyem.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, Bankschecks und Reisechecks, wobei die Laufzeit der Kreditierung bei Kreditkarten nicht beschränkt ist (§ 1 Abs 1 Z 6 Bankwesengesetz), nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.05.2023 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Ergänzung vom 24.10.2024
Der Bescheid vom 04.06.2024 über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung ist rechtskräftig.
Ergänzung vom 19.07.2024
Bescheid über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 13.05.2023 betreffend YEM / YEM Foundation
In Hinsicht auf die Veröffentlichung vom 13.05.2023 gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz betreffend YEM / YEM Foundation auf der Webseite der FMA und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (nun Elektronisches Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes / EVI) hat die YEM Foundation gem § 4 Abs 7 Bankwesengesetz einen Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung gestellt.
Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.
Es wurde somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 13.05.2023 überprüft.
Mit Bescheid vom 04.06.2024 hat die FMA die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung festgestellt.
Ergänzung vom 08.05.2024
Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 13.05.2023 betreffend YEM / YEM Foundation
In Hinsicht auf die Veröffentlichung vom 13.05.2023 gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz betreffend YEM / YEM Foundation auf der Webseite der FMA und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (nun Elektronisches Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes / EVI) hat die YEM Foundation gem § 4 Abs 7 Bankwesengesetz einen Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung gestellt.
Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.
Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 13.05.2023 überprüft.