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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 1.600 Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen eines Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat dadurch, dass er an mehreren Tagen hohe Kauforders platzierte, die er nach kurzer Zeit wieder löschte, falsche bzw. irreführende Signale für die Nachfrage sowie den Kurs der Aktie erteilt und dadurch eine handelsgestützte Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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